Bothfeld-Vahrenheide: Umbenennungsempfehlung für die General-Wever-Straße

  • Veröffentlicht am: 24. März 2019 - 10:58

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General-Wever-Str., Bothfeld Bild: JüMa

In der Sitzung des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide am 22.02.2019 wurde der von der GRÜNEN Fraktion beantragte Sachstandsbericht abgegeben. [Link zum Antrag]. Für die Verwaltung legte der Leiter des Bereichs Erinnerungskultur, der Historiker Dr. Karljosef Kreter, der auch die Arbeit des Beirats fachlich begleitet hatte, die Beweggründe des Beirats für die Empfehlung zur General-Wever-Straße dar. Er erläuterte dabei im Wesentlichen die im Abschlussbericht genannten Punkte und ging auf spätere Nachfragen ausführlich ein.

Nach Ausführungen von Herrn Dr. Kreter sei die bloße Mitgliedschaft in der NSDAP bzw. das Fehlen einer solchen nicht ausschlaggebend für eine Empfehlung des Beirats gewesen, sondern vielmehr das aktive Handeln in einem Unrechtssystem. Da es sich beim Nationalsozialismus von 1933-45 um ein Unrechtssystem gehandelt habe, spiele es zudem keine Rolle, dass Walther Wever vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verstorben sei.

Walther Wever habe nach 1933 unter Verletzung des Versailler Friedensvertrages zunächst formell als Zivilist und in voller Kenntnis der NS-Ideologie die Luftwaffe im Geheimen aufgebaut und so auf einen Angriffskrieg hingewirkt.

Herr Dr. Kreter bestätigte auf Nachfrage zudem, dass General Wever mit dem Verfassen der sog. Luftwaffendienstvorschrift 16 durch sein Handeln mittelbar mindestens Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende oder gar Millionen Opfer mit zu verantworten habe.

Er widersprach ferner eindeutig der Aussage, Walther Wever sei Demokrat gewesen, und machte dies u. a. an der Beteiligung an einem Putschversuch sowie an den den Nationalsozialismus verherrlichenden Reden Wevers fest. Die besondere Bedeutung Walther Wevers für das NS-Regime zeige sich auch daran, dass Adolf Hitler und Hermann Göring persönlich zu Wevers Trauerfeier erschienen waren.

General Walther Wever sei zudem der einzige Militär als namengebende Persönlichkeit, für den eine Umbenennung empfohlen werde. Es könne also nicht die Rede davon sein, dass militärisches Handeln im Nationalsozialismus automatisch zu einer Umbenennungsempfehlung geführt habe, so Herr Dr. Kreter.

Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion hat der Sachstandsbericht die Empfehlung des Beirats klar bestätigt. Fachliche Gegenargumente konnten der Diskussion nicht entnommen werden.

Auch die Frage nach einem individuellen Tatbeitrag von Walther Wever zum NS-Unrechtssystem beantwortet sich spätestens mit dem Verfassen der Luftwaffendienstvorschrift 16. Eine Einsatzstrategie, die explizit auch die Bombardierung von zivilen Zielen festschreibt, hatte es zuvor nicht gegeben.